Rechtsprechung
   VG Ansbach, 23.07.2015 - AN 2 E 15.00632   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20316
VG Ansbach, 23.07.2015 - AN 2 E 15.00632 (https://dejure.org/2015,20316)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23.07.2015 - AN 2 E 15.00632 (https://dejure.org/2015,20316)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - AN 2 E 15.00632 (https://dejure.org/2015,20316)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,20316) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Konkurrentenstreitverfahren um W2-Professur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkurrentenstreit um die Besetzung einer W2-Professur für Schulpädagogik

  • rewis.io

    Auswahlentscheidung, Bewerbungsverfahrensanspruch, Dienstposten, Ernennung, Konkurrentenstreitverfahren, Professur

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Ansbach, 23.07.2015 - AN 2 E 15.00632
    Der unterlegene Bewerber kann aber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002, Az. 2 BvR 857/02).

    Im Hinblick auf diesen Beurteilungs- und Ermessensspielraum, der durch Art. 5 Abs. 3 GG auch verfassungsrechtlich geschützt ist, ist es nicht Aufgabe des Gerichts, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002, Az. 2 BvR 857/02).

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

    Auszug aus VG Ansbach, 23.07.2015 - AN 2 E 15.00632
    Während sich die Bedeutung der deskriptiven Anforderungsmerkmale darin erschöpft, den möglichen Bewerber über den Dienstposten und die auf ihn zukommenden Aufgaben zu informieren, weist ein Anforderungsprofil konstitutive und damit zwingende Merkmale auf, wenn diese anhand objektiv überprüfbarer Kriterien, also insbesondere ohne gebotene Rücksichtnahme auf die Wertungsspielräume des Dienstherrn, als tatsächlich gegeben letztlich eindeutig und unschwer festzustellen sind (BayVGH, Beschluss vom 18.6.2012, Az. 3 CE 12.675).
  • VGH Bayern, 10.09.2013 - 3 CE 13.1592

    Beamtenrecht Stellenbesetzung Schulleitung für mehrere kommunale berufliche

    Auszug aus VG Ansbach, 23.07.2015 - AN 2 E 15.00632
    Erfüllt ein Bewerber auch nur eines der vom Dienstherrn als zwingend vorausgesetzten Qualifikationsmerkmale nicht, so bleibt seine Bewerbung unberücksichtigt, unabhängig davon, wie er beurteilt worden ist (BayVGH, Beschluss vom 10.9.2013, Az. 3 CE 13.1592).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Ansbach, 23.07.2015 - AN 2 E 15.00632
    Die gerichtliche Kontrolle ist vielmehr auf die Prüfung beschränkt, ob bei der Besetzungsentscheidung Verfahrensfehler begangen, der Begriff der Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde lag, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, Urteil vom 16.8.2001, Az. 2 A 3/00 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VG Ansbach, 23.07.2015 - AN 2 E 15.00632
    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass er grundrechtsgleiche Rechte auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.8.1988, Az. 2 C 51/86).
  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

    Auszug aus VG Ansbach, 23.07.2015 - AN 2 E 15.00632
    Anderen Gesichtspunkten darf nur Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand von unmittelbar leistungsbezogenen Gesichtspunkten kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (BVerfG, Beschluss vom 26.11.2010, Az. 2 BvR 2435/10).
  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 3 CE 11.605

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

    Auszug aus VG Ansbach, 23.07.2015 - AN 2 E 15.00632
    Ist das Organisationsermessen in einer rechtlich nicht zu beanstandenden Weise ausgeübt, so liegt das in der Art eines Filters wirkende Anforderungsprofil somit gegenständlich und zeitlich vor dem Bewerbungsverfahrensanspruch (BayVGH, Beschluss vom 25.5.2011, Az. 3 CE 11.605 m.w.N.).
  • VG Berlin, 05.04.2019 - 36 L 348.18
    Ist ein Einfluss des formellen Fehlers auf den Inhalt der Auswahlentscheidung dagegen unter allen erdenkbaren Umständen ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf ihre Aufhebung (in der Sache auch VG Ansbach, Beschluss vom 23. Juli 2015 - AN 2 E 15.00632 - juris Rn. 39).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht